Was kostet ein
Sicherheitsdienst?
Transparenz bei der
REP GmbH
Kurzform:
Die Kosten für einen Sicherheitsdienst pro Stunde liegen zwischen 25 und 50 Euro, können aber je nach Art der Dienstleistung, der Region (Bundesland) und individuellen Anforderungen (z. B. benötigtes Equipment) auch sehr stark variieren.
Beispielsweise kostet „einfacher Objektschutz“ durch Beschäftige zumeist zwischen 25,00 € und 30,00 € pro Stunde. Andere Leistungen wie Event- oder Begleitschutz, werden aufgrund verschiedener Gründe deutlich teurer sein können, die wir Ihnen nachstehend gerne erläutern möchten. Vorab hier ein paar Kostenbeispiele:
- Objektschutz: ca. 25–30 € pro Stunde
- Veranstaltungsschutz: ca. 28–30 € pro Stunde
- Revier-/Streifendienst: ca. 35–45 € pro Stunde
- Empfangsdienst: ca. 28–40 € pro Stunde
- Begleitschutz: 45–75 € pro Stunde
Für Kurzentschlossene geht es gleich hier zu einem unverbindlichen und freibleibenden Angebot:
Lange Version
Hintergründe zur
Preisbildung
Tarifvertrag – Erfüllungsort
Die Kosten für einen Sicherheitsdienst sind auch davon abhängig, wo der jeweilige Auftrag stattfinden soll. Der allgemeinverbindliche Tarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe ist nach Bundesländern aufgeteilt und dieser ist je nach der Region der Auftragserfüllung unterschiedlich in der Höhe der Stundenlöhne.
Tarifvertrag – Tätigkeit und Qualifikation
In den Tarifverträgen sind die Grundlöhne der Beschäftigten festgelegt, diese sind gruppiert in konkret durchzuführende Tätigkeiten, welche bei den Einsätzen für die Kunden erfolgen sollen und zusätzlich zu den individuellen Qualifikationen des Personals. Desto höher die Anforderungen an die Tätigkeit, desto höher ist regelmäßig auch die Qualifikation und somit auch der Preis pro Stunde.
Tarifvertrag – Zuschläge
Weiterhin gibt es im Tarifvertrag Zuschläge für bestimmte Einsatzzeiten, diese sind für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit festgelegt und je nach Bundesland anders.
Arbeitgeberzuschläge und Sonstiges:
Arbeitgeberseitig kommen nun noch die Steuer- und Sozialabgaben hinzu, welche für Beschäftigte entstehen.
Abgrenzung – „Günstig“ oder „Billig“
Trotz der Allgemeinverbindlichkeit der jeweiligen Tarifverträge, halten sich leider nicht alle Unternehmen an diese Vorgaben. Es ist leider keine Seltenheit, dass Anbieter nur den gesetzlichen Mindestlohn zahlen und somit nicht nur gegen gültiges Recht verstoßen, sondern auch wettbewerbsübliche Preise deutlich unterbieten können.
Die Qualität der Dienstleistung kann so nicht gewährleistet werden, Ihrem Bedürfnis nach Sicherheit kann so nicht entsprochen werden und es leidet die Durchführung Ihrer Anforderungen – es entsteht ein zusätzliches Sicherheitsrisiko.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles und freibleibendes Preisangebot - für Ihre erste Einschätzung:
